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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie hier und des Bundes hier

Urne Öffnungszeiten

Drei Wochen vor der Abstimmung
Montag bis Freitag, während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Schalter Einwohnerkontrolle, Parterre, Büro 3

Am Abstimmungswochenende
Sonntag 09.00-11.00 Uhr
Gemeindehaus

Voraussetzungen

Jede Person die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren oder kein Stimmmaterial erhalten haben, bitten wir Sie mit den Einwohnerkontrolle, Telefon 044 817 75 20, Kontakt aufzunehmen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert ins Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Der Stimmrechtsausweis ist auf jeden Fall zu unterschreiben.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

 

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist