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Zusatzleistungen AHV/IV

Personen mit einer Rente der AHV/IV, die ein individuell berechnetes Mindesteinkommen nicht erreichen, haben unter Umständen Anspruch auf Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen, Beihilfen).

 

Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen gehören zusammen mit den AHV- und IV-Renten zum sozialen Fundament unseres Staates und sichern älteren und behinderten Menschen eine angemessene Existenz. Ergänzungsleistungen zur AHV- bzw. IV-Rente sind keine Fürsorgeleistungen. Sie sind eidgenössisch geregelt und werden durch die Gemeinden und Kantone ausgerichtet.

 

Beihilfen
Beihilfen sind Leistungen des Kantons Zürich und erweitern den Lebensbedarf. Sie können zusätzlich zur EL ausgerichtet werden und sind von besonderen Bestimmungen bezüglich Bedarf, Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich abhängig.

 

Voraussetzungen
Informationen zu den Voraussetzungen finden sie in den Merkblätter unter "Publikationen".


Vorgehen

  • Telefonische Kontaktaufnahme oder Antragstellung bei der Zusatzleistungsstelle Rümlang mit Formular (Das Anmeldeformular finden sie unter Publikationen)
  • Einreichung sämtlicher Unterlagen aller Vermögenswerte, Einnahmen und Ausgaben im In- und Ausland
  • Entscheid über allfälligen Anspruch oder Ablehnung durch die Zusatzleistungsstelle AHV / IV Rümlang mit Verfügung

 

 

Zugehörige Objekte

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