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Geburt und Anerkennung


 

Anerkennung

Sind die Eltern verheiratet, entsteht das Kindsverhältnis zu Mutter und Vater von Gesetzes wegen mit der Geburt. Sind die Eltern nicht verheiratet, so muss das Kindsverhältnis – die rech…

Sind die Eltern verheiratet, entsteht das Kindsverhältnis zu Mutter und Vater von Gesetzes wegen mit der Geburt. Sind die Eltern nicht verheiratet, so muss das Kindsverhältnis – die rechtliche Vaterschaft – zwischen Vater und Kind durch einen Rechtsakt (Vaterschaftsanerkennung) begründet werden. Anerkennt der Vater das Kind nicht freiwillig, so ist dies auf dem Gerichtsweg einzuleiten.

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. Im Interesse des Kindes empfehlen wir jedoch, die Kindesanerkennung bereits vor der Geburt vorzunehmen.

Wichtige Adressen:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
KESB Dielsdorf (zuständig für Rümlang)
Honeywell-Platz 1
8157 Dielsdorf
Telefon 044 855 22 33 / www.kesb-dielsdorf.ch

KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf
Honeywell-Platz 1 / Postfach 9
8157 Dielsdorf
Tel. 044 855 22 33
Fax 044 855 22 39 / www.sdbd.ch/kesb_bezirk_dielsdorf


Rechtsberatung (gemeinsame elterliche Sorge, Erziehungsgutschrift, Unterhaltsvertrag)
Amt für Jugend und Berufsberatung
Geschäftsstelle Bezirke Bülach & Dielsdorf
Regionaler Rechtsdienst
Schaffhauserstrasse 53
8180 Bülach
Telefon 043 259 95 00

Geburt

Geburt im Spital Wird Ihr Kind im Spital geboren, meldet die Spitalverwaltung dem zuständigen Zivilstandsamt die Geburt an. Das Zivilstandsamt, welches die Geburt beurkundet, erlä…

Geburt im Spital
Wird Ihr Kind im Spital geboren, meldet die Spitalverwaltung dem zuständigen Zivilstandsamt die Geburt an. Das Zivilstandsamt, welches die Geburt beurkundet, erlässt danach eine Mitteilung an die Einwohnerkontrolle des Wohnortes und ist ausserdem für die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig.

Hausgeburt
Die Geburt muss innert 3 Tagen mittels Geburtsanzeige beim Zivilstandsamt Kloten angemeldet werden. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Dokumente hierfür benötigt werden.

Wünschen Sie weitere Infos, kontaktieren Sie das Zivilstandsamt Kloten oder besuchen die Webseite
 

 

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