Friedensrichteramt
Der Friedensrichter ist zuständig für
- Geldstreitigkeiten zwischen Privatpersonen und Firmen, das heisst finanzielle Forderungen namentlich aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag
- Arbeitsrechtliche Klagen
- Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Klagen bezüglich Unterhaltszahlungen
- Erbrechtliche Klagen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Persönlichkeitsverletzung (ZGB Art. 28)
Der Friedensrichter ist nicht zuständig für
- Trennungs- und Scheidungsklagen sowie für Mietstreitigkeiten
- Ehrverletzungsklagen
Kontakt
FriedensrichteramtOberdorfstrasse 2b
Postfach
8153 Rümlang
Tel. 079 413 88 99
8153@friedensrichter.ch
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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