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Zivilstandsänderungen

Welche steuerlichen Auswirkungen haben Zivilstandsänderungen?

Heirat

Sie sind rückwirkend per 01.01. des Heiratsjahres gemeinsam steuerpflichtig. Sie erhalten  eine gemeinsame Steuerrechnung. Diese provisorische Rechnung basiert auf geschätzten finanziellen Verhälnissen. Sie haben die Möglichkeit, uns zu Beginn der Steuerperiode genauere Angaben über das gemeinsame steuerbare Einkommen und Vermögen zu machen.

Trennung / Scheidung

Durch die Trennung / Scheidung werden beide Partner rückwirkend per 1. Januar der Steuerperiode getrennt besteuert. Jeder bekommt separat eine Steuerrechnung mit einem mutmasslichen Steuerbetrag. Sie haben die Möglichkeit, uns genauere Angaben über Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen zu machen.

Falls Sie bereits Zahlungen an die gemeinsame Steuerrechnung geleistet haben, werden diese hälftig aufgeteilt, sofern uns nicht ein gegenteiliger Bescheid gegeben wird. Diese Mitteilung ist von beiden Partnern zu unterzeichnen.

Tod

Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht und als Beginn der Steuerpflicht für den/die überlebende/n Ehepartner bzw. -partnerin. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für die Periode ab Todestag bis Ende Jahr ist im Folgejahr eine Steuererklärung einzureichen.


Namensänderung

Für Namensänderungen (Vornamen/Familiennamen) für im Kanton Zürich wohnhafte Personen ist folgende Behörde zuständig:

Gemeindeamt des Kantons Zürich
Abt. Zivilstandswesen
Wilhelmstrasse 10
Postfach
8090 Zürich
Tel. 043 259 83 63 und 043 259 83 64

Zugehörige Objekte