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Ausländerausweise

Allgemeine Informationen zum Ausländerrecht, finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariat für Migration SEM.

Verlängerung Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung

Ungefähr zwei Monate vor Ablauf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erhalten Sie direkt vom Bundesamt für Migrationsamt die Verfallsanzeige. Bitte kommen Sie spätestens 14 Tage vor Ablauf des Ausweises persönlich (auch Kinder) mit den folgenden Unterlagen bei uns vorbei:

  • Ausgefüllte und unterschriebene Verfallanzeige inkl. Bestätigung Arbeitgeber falls erforderlich
  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • allenfalls Passfoto (nur bei Bürger von EG/EFTA-Staaten)

Die Gebühren gemäss untenstehender Liste müssen im voraus bei uns bezahlt werden (Barzahlung, EC oder Postcard)

Verlängerung Kurzaufenthaltsbewilligung

Für Kurzaufenthaltsbewilligung werden keine Verfallsanzeigen verschickt, bitte kommen Sie spätestens 14 Tage vor Ablauf des Ausweises mit dem Pass, dem Ausländerausweis und dem neuen Arbeitsvertrag bei uns vorbei.

Umwandlung Aufenthalts- in Niederlassungsbewilligung

Die Niederlassungsbewilligung kann zusammen mit der Verlängerung des Ausweises beantragt werden. Informieren Sie sich beim Migrationsamt, ob Sie bereits eine Niederlassungsbewilligung beantragen können. Bitte bringen Sie zusätzlich zu den Unterlagen für die Verlängerung folgendes mit:

  • Betreibungsauszug der letzten drei Jahre
  • Bestätigung des Sozialamtes, dass in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen wurde


Gebühren:

 

Anmeldegebühren Ausländer EU/EFTA-Angehörige
Erwachsene und Kinder
Drittstaaten
Erwachsene/Kinder
Bei Gemeindewechsel CHF 25.00/CHF 12.50 CHF 25.00/CHF 25.00
Erstmalige Bewilligung (L und B) CHF 65.00/CHF 30.00 CHF 142.00/CHF 87.00
Erstmalige Bewilligung (C) CHF 105.00/CHF 30.00 CHF 122.00/CHF 67.00
Kantonswechsel (L,B und C) CHF 50.00/CHF 30.00 CHF 122.00/CHF 67.00

Alle 5 Jahre müssen bei Bürgern von Drittstaaten die biometrischen Daten und das Passfoto im Ausländerausweis neu erfasst werden. Dazu ist ein Termin beim Migrationsamt nötig, den Sie bei uns am Schalter abmachen können. Die Gebühr für die Biometrieerfassung beträgt CHF 20.00.

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