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Friedensrichteramt

Die Hauptaufgabe des Friedensrichters ist es, in Zivilstreitigkeiten zu vermitteln. Zu diesem Zweck führt er mit der klagenden und der beklagten Partei eine Schlichtungsverhandlung. Ziel dieser Verhandlung ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden und so den Gang ans Gericht zu vermeiden. Eine zweite wichtige Aufgabe des Friedensrichters sind Auskünfte und Beratungen.

Der Friedensrichter ist zuständig für

  • Geldstreitigkeiten zwischen Privatpersonen und Firmen, das heisst finanzielle Forderungen namentlich aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag
  • Arbeitsrechtliche Klagen
  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
  • Klagen bezüglich Unterhaltszahlungen
  • Erbrechtliche Klagen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Persönlichkeitsverletzung (ZGB Art. 28)

Der Friedensrichter ist nicht zuständig für

  • Trennungs- und Scheidungsklagen sowie für Mietstreitigkeiten
Für Auskünfte und Beratungen  ist das Bezirksgericht Dielsdorf zuständig. 

  • Ehrverletzungsklagen
In diesen Fällen ist die Kantonspolizei Zürich zuständig.

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