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Gemeindeversammlung

Organisation und Verwaltung

Wie in den meisten Gemeinden des Kantons Zürich wirkt in Rümlang die Gemeindeversammlung als oberstes Organ. Über gewisse Sachgeschäfte wird nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung zusätzlich an der Urne abgestimmt.

Alle in der Gemeinde wohnhaften stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger haben das Recht an den Gemeindeversammlungen aktiv teilzunehmen. Auch andere Interessenten dürfen sie besuchen, allerdings nur als passive Gäste. Von den zurzeit rund 3713 Stimmberechtigten nahmen an besonders wichtigen Entscheidungen schon bis zu 700 Personen teil. In einem solchen Fall wird die Versammlung nicht wie gewohnt im Gemeindesaal Worbiger sondern in der katholischen Kirche durchgeführt. Die Behörde hofft, dieses rege Interesse werde auch weiterhin erhalten bleiben und ermuntert die Zuzüger und Zuzügerinnen, sich am Dorfgeschehen aktiv zu beteiligen. Vor den Versammlungen werden die Stimmberechtigten über die Traktanden ausführlich orientiert.

An der Gemeindeversammlung wird über jene Gemeindeangelegenheiten abgestimmt, welche die in der Gemeindeordnung festgelegten Kompetenzen des Gemeinderates übersteigen. Dazu gehören z.B. der Voranschlag und die Jahresrechnung des Gemeindehaushaltes, die Festsetzung des Steuerfusses, die Bewilligung von Krediten sowie grössere Bauabrechnungen. Die Gemeindeversammlung übt auch die Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung aus.

Kredite über drei Millionen Franken werden an der Urne entschieden. Auch Änderungen der Gemeindeordnung müssen durch eine Urnenabstimmung gutgeheissen werden.

Den Stimmberechtigten steht auch das Recht zu, Initiativen und Anfragen einzureichen.

Die Initiative ist ein in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallender Antrag, welcher vom Initianten an der Gemeindeversammlung vorgetragen und begründet wird. Anschliessend diskutiert und beschliesst die Gemeindeversammlung über die Initiative.

Die Anfrage muss an der Gemeindeversammlung vom Gemeinderat beantwortet werden. Es findet keine Diskussion und Beschlussfassung statt.

Ort

Gemeindesaal
8153 Rümlang

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