Finanzen, Steuern und VersicherungenFragen
![]() Um ein Konto zu eröffnen, gehen Sie in die von Ihnen ausgewählte Bank oder zur Post und lassen sich über die Möglichkeiten beraten. Sie benötigen dafür folgendes:
![]() Zusammen mit der Rechnung erhalten Sie in der Regel einen Einzahlungsschein. Diesen benötigen Sie, um die Rechnung zu bezahlen. Er enthält alle wichtigen Informationen wie Name des Empfängers, Konto, Rechnungsbetrag, Referenznummer usw. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Rechnungen bezahlen können:
Eine Erleichterung im Zahlungsverkehr sind das Lastschriftverfahren (LSV) und der Dauerauftrag. Damit können Sie wiederkehrende Rechnungen – etwa für Miete, Telefon oder Krankenkasse – automatisch begleichen. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder der Post.
![]() Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe. Sie bildet die wichtigste Einnahmequelle des Staates und ermöglicht es ihm, seine Aufgaben zu erfüllen. Einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten gibt ch.ch. Das Gemeindesteueramt Rümlang ist zuständig für den Versand sämtlicher Rechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern. Auch das Steuererklärungsverfahren für die meisten Steuerpflichtigen fällt in den Aufgabenbereich. Zusätzlich kann man sich zum Beispiel in Sachen Quellensteuer, individuelle Prämienverbilligung und Liegenschaftenbewertungen mit dem Gemeindesteueramt in Verbindung setzten. Weitere wichtige Informationen finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und beim Kantonalen Steueramt Zürich. Mit dem Link „Steuerberechnung“ können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich eine provisorische Steuerberechnung machen, damit Sie den Steuerbetrag einkalkulieren können. Bei comparis.ch können Sie eine provisorische Quellensteuer-Berechnung machen.
![]() Schulden sind schnell entstanden. Wenn Sie über Ihre Schulden den Überblick verloren haben und Ihre Raten nicht mehr bezahlen können, sollten Sie bei einer professionellen Schuldenberatung Hilfe suchen. Je früher, desto besser. Denn je länger Sie damit warten, umso grösser werden die Schulden und damit die möglichen Schwierigkeiten. Eine professionelle Schuldenberatung hilft Ihnen, zunächst einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu gewinnen. Auf dieser Grundlage wird ein Budget für die Schuldensanierung erarbeitet. Zudem werden Möglichkeiten für die Rückzahlung oder Stundung der Schulden mit den Gläubigern gesucht. Folgende Stellen können Sie bei einer Schuldenproblematik beraten: Für Einwohner von Rümlang: Allgemein:
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie zu wenig Geld für den Lebensunterhalt haben, können Sie sich an das Sozialamt Rümlang wenden. Dieses prüft dann den Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.
![]() Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse versichern. Mit der Krankenkasse sind Sie für Kosten im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei einem Unfall versichert. Das heisst, Sie müssen nur einen kleinen Teil der Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder bestimmte Medikamente bezahlen. Den Rest bezahlt die Krankenkasse. Sie bezahlen im Gegenzug eine monatliche Prämie. Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen. Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital. ch.ch: Informationen zur Krankenkasse comparis.ch: hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung. Gesundheitswegweiser Schweiz: hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden – in 18 Sprachen erhältlich Bundesamt für Gesundheit: hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung.
![]() Zusätzlich zur Prämie müssen Sie auch einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen. Die Beteiligung nennt man Franchise. Die Höhe der Franchise können Sie selbst wählen. Die tiefste Franchise ist 300 Franken, die höchste 2500 Franken. Das heisst: Bei der höchsten Franchise müssen Sie alle Arztkosten bis zu einem Betrag von 2500 Franken pro Jahr selbst bezahlen. Dafür ist die Prämie niedriger. Bei einer tieferen Franchise (z.B. 300 Franken) sind die monatlichen Prämien höher. Dafür werden die Kosten bereits übernommen, wenn sie 300 Franken übersteigen. Eine hohe Franchise (und tiefe Prämien) lohnen sich nur, wenn Sie wenig krank sind. Wenn die jährlichen Arztkosten die Franchise übersteigen, müssen Sie zusätzlich 10 Prozent an die Kosten bezahlen, das nennt man den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt laut Gesetz maximal 700 Franken pro Jahr. Die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse von Anfang an vollständig.
![]() Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall. Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, zum Beispiel Hausfrauen und So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
![]() Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist neben der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand dann, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr arbeiten kann. Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente. |