SchuleFragen
![]() Die Kinder in der Schweiz werden mit etwa vier Jahren eingeschult. Die Einschulung erfolgt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Nach dem Kindergarten folgt die Primarschule (Kindergarten und Primarschule sind zusammen die Primarstufe) und danach die Sekundarstufe I. Der Besuch des Kindergartens, der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist obligatorisch für alle Kinder und dauert insgesamt elf Jahre. Je nach Kanton können diese Schuljahre anders aufgeteilt sein. In der Mehrheit der Kantone dauert der Kindergarten zwei Jahre, die Primarschule sechs Jahre und die Sekundarstufe I drei Jahre, so auch im Kanton Zürich. Im Kanton Zürich dauert die obligatorische Schulzeit 11 Jahre:
Nach der obligatorischen Schulzeit haben die Schülerinnen und Schüler verschiedene Möglichkeiten ihre Ausbildung fortzusetzen. Sie können eine allgemeinbildende Schule wie eine Mittelschule oder eine Fachmittelschule besuchen. Die Mehrheit der Jugendlichen nimmt eine berufsbildende Ausbildung mit einer Lehre auf und besucht die Berufsschule (mehr Informationen hierzu im Kapitel „Berufswahl“). Die Kinder werden von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet. Man nennt sie auch Lehrpersonen. Die öffentliche Schule heisst Volksschule und ist kostenlos. Es steht den Eltern frei, eine private Schule für ihre Kinder zu wählen. Private Schulen sind kostenpflichtig. In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Volksschule. Die Schulsysteme der Kantone unterscheiden sich zum Teil stark. Auch innerhalb eines Kantons können sich die Schulen von Gemeinde zu Gemeinde oder sogar von Schulhaus zu Schulhaus unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei der Schulverwaltung, wie die Schule in Rümlang genau aufgebaut ist. In Rümlang gibt es 10 Kindergärten (Worbiger, Züriweg I & II, Chratz I, II & III, Rümelbach I & II und Obermatten I & II); zwei Primarschulen (Worbiger und Rümelbach) und eine Sekundarschule (Sek Rümlang-Oberglatt). In welchen Kindergarten und in welche Primarschule ihr Kind eingeteilt wird, hängt unter anderem vom Wohnort und von der Klassenzusammensetzung ab. Alle Institutionen ermöglichen ihrem Kind eine qualitativ gleichwertige Ausbildung, denn sie folgen alle dem Lehrplan 21. Dieser legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest und hilft den Lehrpersonen und den Schulen bei der Planung des Unterrichts. Allgemeine Informationen zum Schulsystem in der Schweiz:
![]() Ihr Kind ist bei den Einwohnerdiensten eingetragen und somit automatisch für den Volksschulunterricht (Kindergarten und Sekundarstufe I) angemeldet. Bitte melden Sie sich umgehend auch bei der Schulverwaltung an.
![]() Der Kindergarten ist ein Teil der Primarstufe. Die Kinder spielen viel, sie malen, singen, tanzen und basteln und erhalten kurze Lektionen. Manchmal spielen die Kinder alleine oder mit anderen Kindern, manchmal spielen sie nach Anleitung der Kindergartenlehrperson. Durch das Spielen und die Lektionen erlernen die Kinder wichtige Fähigkeiten, die sie in der Schule und im späteren Leben gut gebrauchen können: zuhören, sich ausdrücken, längere Zeit an einer Arbeit oder an einem Spiel bleiben, sich konzentrieren, selbständig planen und Entscheidungen treffen. Sie lernen auch, sich mit anderen Kindern und Erwachsenen zurechtzufinden und gemeinsame Regeln zu respektieren. Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.
![]() Kinder, die sich in ihrer Muttersprache gut ausdrücken können und viele Wörter kennen, lernen die deutsche Sprache leichter. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit den Kindern in Ihrer Muttersprache sprechen. Im Alltag gibt es dafür unzählige Möglichkeiten. Nehmen Sie sich so oft wie möglich Zeit, mit dem Sohn oder der Tochter zu sprechen und ihnen zuzuhören. Unterstützen können Sie Ihr Kind auch so: Freuen Sie sich darüber, wenn es im Kindergarten oder in der Schule neue deutsche Wörter gelernt hat.
Mütter und Väter können am Arbeitsplatz, im Gespräch mit den Nachbarinnen und Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen. Damit helfen Sie Ihrem Kind auf seinem Weg durch den Kindergarten und die Schule.
Weitere Informationen zum Thema Integration finden Sie unter Neu in Rümlang / Integration und die Angebote finden Sie bei der Abteilung Gesellschaft & Gesundheit.
![]() In der Regel erhalten die Kinder Unterricht in folgenden Fächern: Deutsch (in der französischen Schweiz Französisch, in der italienischen Schweiz Italienisch), Mathematik, Mensch und Umwelt, Sport (Turnen und Schwimmen), Musik, Zeichnen, Handarbeit und Werken, zweite Landessprache, Englisch, Hauswirtschaft. Zum Schulprogramm können auch Religion und Lebenskunde gehören. Viele Lehrpersonen führen regelmässige Besprechungen mit der ganzen Klasse durch (Klassenrat). Auch die Unterrichtsfächer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Das betrifft insbesondere die Fremdsprachen. In den meisten Kantonen wird bereits ab der zweiten oder dritten Klasse der Primarschule eine erste Fremdsprache unterrichtet (Englisch oder eine zweite Landessprache) und ab der fünften Klasse eine zweite Fremdsprache (Englisch oder eine zweite Landesprache). Der Unterricht in Religion und Kultur beschäftigt sich mit allen Weltreligionen. Dieser Unterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Welche Inhalte vermittelt werden, ist im Lehrplan 21 festgelegt. Dieser legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest und hilft den Lehrpersonen und den Schulen bei der Planung des Unterrichts.
![]() Auch die Beurteilung der Leistungen eines Schülers oder einer Schülerin können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. In den meisten Kantonen der deutschen Schweiz gibt es spätestens ab der 2. oder 3. Klasse der Primarschule zweimal im Jahr ein Zeugnis. Bei Sonderschulungsbedarf wird ein Bericht über die schulischen Leistungen des Kindes (Lernbericht) zum Zeugnis abgegeben. In den ersten Jahren der Primarschule verfassen die Lehrpersonen in vielen Kantonen nur einen Lernbericht. Die Zeugnisnoten gehen von 1 bis 6. Die Noten bedeuten: 1 = sehr schwach Im Zeugnis können auch halbe Noten stehen, zum Beispiel 4-5 oder 5-6. Genauere Erklärungen zu den Zeugnissen finden Sie in 11 Sprachen auf der Homepage des Volksschulamtes.
![]() Nach der Primarstufe wechselt Ihr Kind in die Sekundarstufe. Die Lehrerin oder der Lehrer macht einen Vorschlag, welchem Schultypus Ihr Kind zugewiesen wird. Dabei wird auf seine Noten und auf sein Verhalten in der Schule geachtet. Damit ist gemeint, wie das Kind im Unterricht Interesse, Fleiss, Selbständigkeit im Lernen und Verlässlichkeit gezeigt hat. Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, informieren Sie die Lehrperson darüber. Der Entscheid wird durch die Schulpflege (lokale Schulbehörde) gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen. Mehr Informationen zur Sekundarstufe I gibt es auf der Homepage des Volksschulamtes.
![]() Bei wichtigen religiösen oder kulturellen Festtagen ihrer Herkunftskultur können die Kinder vom Unterricht dispensiert werden. Sie müssen dafür die Dispens im Voraus schriftlich bei der Lehrperson beantragen. In der Gemeinde Rümlang können die Kinder an zwei frei gewählten Tagen im Jahr vom Kindergarten- oder Schulbesuch befreit werden. Diese Tage werden Joker-Tage genannt. Pro Schuljahr hat Ihr Kind zwei Jokertage, die es beziehen kann. Die Eltern müssen den Antrag auf einen Jokertag an die Lehrerin oder den Lehrer stellen. An besonderen Schulanlässen (z.B. Sporttag, Projektwoche etc.) ist der Bezug dieser Jokertage nicht möglich. Ferienreisen gelten in der Regel nicht als Grund, um im Kindergarten und in der Schule zu fehlen. Informieren Sie sich, wie dies an der Schule Ihres Kindes organisiert ist. Bei der Sekundarschule gehen alle übrigen Dispensationsgesuche (z.B. aus familiären Gründen) an die Schulleitung. Weitere Infos zu den Jokertagen und zur Dispensation erhalten Sie auf der Homepage der Primarschule direkt im Formular respektive bei der Sekundarschule Rümlang-Oberglatt im Glossar unter Jokertage.
![]() Ja, die Teilnahme an Schulreisen und Ausflügen, Sporttagen, Klassenlagern, Projektwochen und Ähnlichem ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer.
![]() Die Lehrperson informiert die Eltern über die Leistungen und das Verhalten ihres Kindes in der Schule. Die Eltern dürfen Schulbesuche machen. Melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Gegen Entscheide der Schulbehörde über die Zuteilung Ihres Kindes zu einem bestimmten Schultypus können Sie Rekurs einlegen. Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zu Hause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen die Eltern den Lehrer oder die Lehrerin sofort informieren. In der Schweiz wird viel Wert auf die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern gelegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. An Elterngesprächen erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihr Kind in der Schule verhält und wie es vorwärtskommt. An Elternabenden informiert die Lehrperson über das Programm der nächsten Zeit, über die Inhalte des Unterrichts und über die Organisation der Schule. Elternabende in Rümlang sind obligatorisch. Bei Fragen oder Problemen ist grundsätzlich die (Kindergarten-)Lehrperson Ihre erste Ansprechperson. Falls Ihr Anliegen nicht mit diesen Personen geklärt werden kann, wird die Schulleitung beigezogen.
![]() Wenn das Kind krank ist, müssen Sie die (Kindergarten-)Lehrperson unbedingt darüber informieren. Rufen Sie deshalb vor Schulbeginn im Kindergarten oder in der Schule an. Manche (Kindergarten-)Lehrerpersonen geben für den Notfall auch ihre Privatnummer an. Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben und nicht zur Arbeit zu gehen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber, wie viele Tage Sie pro Jahr wegen Krankheit eines Kindes fehlen dürfen. Weitere Informationen zur Betreuung von kranken Kindern finden Sie bei ch.ch.
![]() Die Primarschulgemeinde Rümlang bietet einen Tageshort an. Dort werden Kinder ausserhalb des Kindergartens und der Schulzeit betreut (12.00 bis 18.00 Uhr). Die Kinder essen dort zu Mittag, basteln, spielen und knüpfen soziale Kontakte. Zudem wird ein gesunder Z’Vieri angeboten. Das Angebot des Hortes bietet auch eine reine Mittagsbetreuung (12.00 bis 13.45 Uhr) an. Die Sekundarschulgemeinde Rümlang-Oberglatt bietet eine Mittagsbetreuung an. Während den Schulferien ist der Hort geschlossen. Der Hort der Primarschule Rümlang ist für Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse. Die Kosten für die Betreuung sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von den Eltern bezahlt werden.
![]() Berufstätige Eltern können meistens nicht während allen Schulferienwochen selbst Ferien nehmen. Für Kindergarten- und Schulkinder bestehen in verschiedenen Gemeinden Betreuungsmöglichkeiten, die zum Teil die Schule anbietet. Erkundigen Sie sich bei der Schule oder beim Hort, welche Möglichkeiten es gibt. Familien können sich auch privat zusammentun und ihre Kinder gegenseitig betreuen. Zudem organisert Pro Juventute diverse Aktivitäten in den Ferien. Diese können Sie vorab online buchen. Pro Juventute Ferienplausch
![]() Das Wichtigste ist Ihr Interesse für die Schule und das, was Ihr Kind lernt. Fragen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn deshalb so oft wie möglich: «Wie ist es heute im Kindergarten / in der Schule gegangen?» Oder: «Was habt ihr gemacht?» Nehmen Sie sich Zeit zum Zuhören. Freuen Sie sich mit dem Kind, wenn ihm etwas gut gelungen ist und machen Sie ihm Mut, wenn etwas noch schwierig ist. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig (am gleichen Ort und zur gleichen Zeit) und ungestört die Hausaufgaben macht (ohne Handy, Fernsehen oder Radio). Schauen Sie, dass Ihr Kind rechtzeitig zu Bett geht und am Morgen ausgeruht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Morgen etwas isst und eine gesunde Zwischenmahlzeit in die Schule mitnimmt. Gesundheitsinformationen in 56 Sprachen finden Sie bei Migesplus. Die Welt der Schule und die Welt der Familie können sehr unterschiedlich sein. Dann ist es für die Kinder manchmal schwierig, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammenzubringen. Es ist deshalb wichtig, dass die Eltern, Lehrpersonen und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen gut funktioniert, kann sich das Kind leichter auf die Schule und das Lernen konzentrieren.
![]() Die Lehrerin oder der Lehrer gibt den Schülerinnen und Schülern Hausaufgaben. Die Kinder sollen die Hausaufgaben zuhause selber lösen. Die Eltern können ihr Kind aber unterstützen, damit es die Hausaufgaben jeden Tag macht. Es hilft, wenn es die Hausaufgaben jeden Tag zur gleichen Zeit und am gleichen Ort macht und dabei nicht gestört wird. Schalten Sie deshalb in dieser Zeit auch das Handy, das Radio und den Fernseher ab. Vielleicht kann Ihr Kind die Hausaufgaben auch zusammen mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin machen. Gemeinsames Lernen macht oft viel mehr Spass. Die Primarschule Rümlang bietet eine betreute Aufgabenhilfe an. Dort kann das Kind die Aufgaben unter Aufsicht einer Betreuungsperson machen. Eine vorgängige Anmeldung ist nötig. Im Aufgabenclub der Sekundarschule erhalten SekschülerInnen die Möglichkeit, ohne Voranmeldung jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag von 13.00 – 13.45 Uhr selbständig zu arbeiten. Die Jugendarbeit Rümlang bietet zwar keine betreute Aufgabenhilfe mehr an, aber es steht ein Computer zur Verfügung, auf dem Aufgaben und Bewerbungen gemacht werden können. Insbesondere bei Bewerbungen leistet die Jugendarbeit bei Bedarf gerne Unterstützung. Zudem stehen Drucker, Scanner und Büromaterial zur Verfügung. Auch Vereine und Organisationen führen manchmal kostengünstige Lernprojekte durch, die von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern betreut werden. Es gibt auch private Nachhilfeangebote, diese sind aber meist teurer. Manchmal finden Sie solche Ausschreibungen auch an den Infobrettern in den Supermärkten. mit-kindern-lernen.ch: Beinhaltet viele Lerntipps für alle Altersstufen.
![]() Kinder, die noch Mühe mit der deutschen Sprache haben, können den Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DAZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht bis zum erfolgreichen Bestehen des Sprachstandtestes. Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache. Volksschulamt Kanton Zürich, HSK
![]() Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung und Diskretion über den Aufenthaltsstatus zu wahren, das heisst, Sie dürfen Daten über die Kinder nicht an die Polizei weitergeben. Wenden Sie sich für genaue Informationen an eine spezialisierte Beratungsstelle. Tipp: Lehrer/-innen sind Vertrauenspersonen und haben fast immer Verständnis für die schwierige Situation der Kinder von Sans-Papiers. Nehmen Sie an Elternabenden und anderen Veranstaltungen der Schule teil. Wenn Sie Angst haben, lassen Sie sich begleiten.
![]() Es ist wichtig, dass Sie mit der (Kindergarten-)Lehrperson darüber sprechen. So können Sie miteinander eine Lösung suchen. Das kann der Beizug der Schulsozialarbeit, von Kinderärzten und Kinderärztinnen oder Psychologen und Psychologinnen sein. Wenn Sie sich mit der (Kindergarten-)Lehrperson nicht einigen können, sprechen Sie mit der Schulleitung oder wenden Sie sich an die Schulpflege (lokale Schulbehörde). Schulsozialarbeit der Primarschule: 076 338 13 21 oder roger.neeracher@psruemlang.ch Bei Fragen zur Erziehung ihrer Kinder und zum Familienalltag können Sie sich auch an das Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) Regensdorf wenden.
![]() Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate schlägt die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe vor, wie man dem Kind am besten helfen kann. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe kann eine Therapie oder einen Zusatzunterricht oder auch die Versetzung des Kindes in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät sie/er auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann.
![]() Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben, ist es wichtig, dass sie Hilfe bekommen. Für verschiedene Probleme gibt es kostenlose Unterstützung: Wenn das Kind Probleme beim Sprechen hat, kann eine Fachperson in Logopädie helfen. Bei Problemen beim Lesen und Schreiben hilft eine Legasthenie-Therapie. Eine Therapie in Psychomotorik unterstützt bei Problemen beim Bewegen und integrativer Förderunterricht bei Problemen beim Lernen. Für Kinder mit schweren körperlichen und geistigen Problemen gibt es Sonderschulen. In manchen Kantonen und Gemeinden werden heute aber auch Kinder mit schweren Problemen in der Regelklasse (normale Klasse) unterrichtet und sie erhalten zusätzlich einen Förderunterricht. Schulische Logopädinnen in Rümlang |