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07.03.2021 09:02:23
Der Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden arbeiten auf Hochtouren an der Bewäl-tigung der nationalen Notlage. Der Bundesrat hat die bisherigen Massnahmen bis zum 26. April 2020 verlängert. Die kommunizierte Lockerung der Massnahmen hat auf die nächste Woche noch keinen Einfluss. Wichtig ist weiterhin, dass die Hygiene- und Ab-standsregeln weiterhin eingehalten werden.
#wirwerdenesgemeinsammeistern
#socialdistancing
#emotionalvicinity
#jetztnichtnachlassen
Empfehlung des Bundesrates: Bleiben Sie zu Hause, insbesondere wenn Sie krank oder 65 Jahre und älter sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen.
Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!
Lockerung der Massnahmen durch den Bundesrat
Der Bundesrat hat einige Lockerungen der heute gültigen Massnahmen in Aussicht gestellt. Betroffen sind hauptsächlich Betriebe mit einem direkten Kundenkontakt wie Coiffeure, medizinische Massagen usw. Diese Massnahmen gelten aber erst ab dem 27. April 2020. Bis dahin bleibt die Situation unverändert.
Auch über dieses Datum hinaus bleibt das Versammlungsverbot bestehen. Die öffentlichen Plätze, Parkanlagen und dergleichen sind daher weiterhin gesperrt.
Altpapiersammlung
Die Altpapiersammlung vom 16. Mai 2020 kann aufgrund der geltenden Massnahmen nicht durchgeführt werden. Im Bedarfsfall kann das Altpapier in die Sammelstelle geführt werden. Die nächste Sammlung ist für den 4. Juli 2020 geplant.
Waldbrandgefahr
Bei schönem Wetter ist weiterhin nichts gegen einen Ausflug in den Wald einzuwenden. Wichtig ist zu beachten, dass der Kanton Zürich die Waldbrandgefahr auf Stufe 3 von insgesamt 4 erhöht hat. Es ist ratsam, auf das Entfachen von offenen Feuern zu verzichten.
Hilfsangebot der Gemeinde
Der Bundesrat hat am Freitag, 20. März 2020 zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verfügt. Auch der Gemeinderat Rümlang appelliert an die Rümlanger Bevölkerung, sich an die Verhaltensvorgaben des Bundes zu halten, den Kontakt zu Mitmenschen auf das Nötigste zu reduzieren und wenn immer möglich zu Hause zu bleiben.
Per Formular
Per Telefon : 044 817 75 56
Per E-Mail : covid@ruemlang.ch
Die Hotline und das E-Mail werden bedient von Montag bis Sonntag, jeweils von 0800 Uhr bis 1700 Uhr.
Stress und Anlaufstellen
Die Einschränkungen der individuellen Bewegungsfreiheit kann zu erhöhtem Stress, auch im familiären Umfeld, führen. Leider besteht in solchen Momenten auch eine erhöhte Gefahr von häuslicher Gewalt. Der Kanton Zürich hat Opferhilfe-Angebote sichergestellt. Wichtiger wäre es aber, frühzeitig für Deeskalation zu sorgen. Hilfsangebote können von nachstehenden Anlaufstellen vermittelt werden:
Mittwoch, 16. April 2020, 1600 Uhr
Dokument 200416_-_Veroffentlichung_25.pdf (pdf, 220.2 kB)
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