Coronavirus/Covid-19/SARS-CoV-2 (Mitteilung vom 16. April 2020, 1600Uhr)
Der Kanton Zürich und die Zürcher Gemeinden arbeiten auf Hochtouren an der Bewäl-tigung der nationalen Notlage. Der Bundesrat hat die bisherigen Massnahmen bis zum 26. April 2020 verlängert. Die kommunizierte Lockerung der Massnahmen hat auf die nächste Woche noch keinen Einfluss. Wichtig ist weiterhin, dass die Hygiene- und Ab-standsregeln weiterhin eingehalten werden. Lockerung der Massnahmen durch den Bundesrat Der Bundesrat hat einige Lockerungen der heute gültigen Massnahmen in Aussicht gestellt. Betroffen sind hauptsächlich Betriebe mit einem direkten Kundenkontakt wie Coiffeure, medizinische Massagen usw. Diese Massnahmen gelten aber erst ab dem 27. April 2020. Bis dahin bleibt die Situation unverändert.
Auch über dieses Datum hinaus bleibt das Versammlungsverbot bestehen. Die öffentlichen Plätze, Parkanlagen und dergleichen sind daher weiterhin gesperrt.
Altpapiersammlung Die Altpapiersammlung vom 16. Mai 2020 kann aufgrund der geltenden Massnahmen nicht durchgeführt werden. Im Bedarfsfall kann das Altpapier in die Sammelstelle geführt werden. Die nächste Sammlung ist für den 4. Juli 2020 geplant.
Waldbrandgefahr Bei schönem Wetter ist weiterhin nichts gegen einen Ausflug in den Wald einzuwenden. Wichtig ist zu beachten, dass der Kanton Zürich die Waldbrandgefahr auf Stufe 3 von insgesamt 4 erhöht hat. Es ist ratsam, auf das Entfachen von offenen Feuern zu verzichten.
Hilfsangebot der Gemeinde Der Bundesrat hat am Freitag, 20. März 2020 zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verfügt. Auch der Gemeinderat Rümlang appelliert an die Rümlanger Bevölkerung, sich an die Verhaltensvorgaben des Bundes zu halten, den Kontakt zu Mitmenschen auf das Nötigste zu reduzieren und wenn immer möglich zu Hause zu bleiben.
Per Formular Per Telefon : 044 817 75 56 Per E-Mail : covid@ruemlang.ch Die Hotline und das E-Mail werden bedient von Montag bis Sonntag, jeweils von 0800 Uhr bis 1700 Uhr.
Stress und Anlaufstellen Die Einschränkungen der individuellen Bewegungsfreiheit kann zu erhöhtem Stress, auch im familiären Umfeld, führen. Leider besteht in solchen Momenten auch eine erhöhte Gefahr von häuslicher Gewalt. Der Kanton Zürich hat Opferhilfe-Angebote sichergestellt. Wichtiger wäre es aber, frühzeitig für Deeskalation zu sorgen. Hilfsangebote können von nachstehenden Anlaufstellen vermittelt werden:
Mittwoch, 16. April 2020, 1600 Uhr Dokument 200416_-_Veroffentlichung_25.pdf (pdf, 220.2 kB) Datum der Neuigkeit 17. Apr. 2020
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