Coronavirus/Covid-19/SARS-CoV-2 (Mitteilung vom 11. Dezember 2020, 1700Uhr)
VERÖFFENTLICHUNG 54
Der Bundesrat verhängt eine Sperrstunde ab 1900 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch bis maximal fünf Perso-nen erlaubt.
#wirwerdenesgemeinsammeistern
#socialdistancing
#emotionalvicinity
#jetztnichtnachlassen
Wesentliche Neuerungen für Rümlang
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Ab dem 12. Dezember 2020, 00:00 Uhr gilt eine Sperrstunde ab 19:00 Uhr für Restaurants, Bars, Museen- und Bibliotheken, Läden und Märkte, Freizeit- und Sporteinrichtungen.
Das Hallenbad Heuel schliesst somit ab sofort täglich um 1830 Uhr. Badegäste müssen um 1900 Uhr das Gebäude verlassen haben. An Sonntagen bleibt das Hallenbad bis auf weiteres geschlossen. Im Gegenzug öffnet es am Montag bereits am Morgen. Damit wird ein Teil der Schliessungszeiten aufgefangen und das Hallenbad der Bevölkerung zur Verfügung gestellt.
Somit gelten ab dem 12. Dezember 2020 folgende Öffnungszeiten.
Montag 0800 – 1830 (erstmals am 21. Dezember 2020)
Dienstag 0600 – 1830
Mittwoch 0800 – 1830
Donnerstag 0600 – 1830
Freitag 0800 – 1830
Samstag 0900 – 1830
Sonntag geschlossen
Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar bleibt das Hallenbad geschlossen.
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Allgemeine Lage
Die aktuelle Lage bezüglich Ausbreitung des Coronavirus sieht derzeit wie folgt aus:
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Kanton Zürich
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Schweiz
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Laborbestätigte Fälle am 10. Dezember 2020
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1‘040
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5‘136
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Hospitalisierungen
(davon mit Beatmung)
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+8
(+3)
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174
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Todesfälle
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17
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106
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Covid Tests
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k.a.
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33‘861
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(Die Daten beziehen sich auf neue Fälle)
Personen in Isolation
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6‘921
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28‘938
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Personen in Quarantäne, da in Kontakt mit Isolierten
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15‘121
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30‘893
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Personen in Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten
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k.a.
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192
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Im Kanton Zürich sind gestern 1‘040 Neuansteckungen durch ein Labor bestätigt worden. Damit fallen 20% der schweizweiten Ansteckungen auf den Kanton Zürich zurück. Die Ausbreitung ist nach wie vor sehr schnell und hoch. Der Regierungsrat hat deshalb im Verlauf dieser Woche strengere Massnahmen als jene vom Bundesrat beschlossen.
Im Hinblick auf die kommenden Feiertage aber auch für die Zeit unmittelbar danach ist es dringend wichtig, dass weiterhin mit grosser Vorsicht und allen möglichen Mitteln versucht wird, die Ausbreitung zu bremsen. Am Grundsatz der Eigenverantwortung hat nichts geändert und damit auch nichts daran, dass der Staat auf allen Ebenen auf die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger setzt und auf die Kooperation zählt.
Aktuell gültige Regeln
Ab dem 12. Dezember 2020 gilt neu schweizweit:
- Restaurants und Bars schliessen um 1900 Uhr
- Museen, Bibliotheken, Läden, Märkte, Freizeit- und Sporteinrichtungen schliessen um 1900 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Verbot von Veranstaltungen (davon ausgenommen sind Gottesdienste, Beerdigungen, politische Kundgebungen, Versammlungen der Legislative)
- Keine sportlichen und kulturellen Aktivitäten mit mehr als fünf Personen (davon ausgenommen sind Kinder- und Jugendliche, Profisport)
Seit dem 8. Dezember 2020 gelten im Kanton Zürich zusätzlich folgende Regeln:
- Höchstens zwei Haushalte und max. 4 Personen an den Tischen in den Restaurants und Bars. Kontaktdaten werden von sämtlichen Personen aufgenommen.
- An Heiligabend und Silvester dürfen Restaurants bis längstens 2200 Uhr geöffnet sein.
- Take-Aways schliessen um 2200 Uhr
- Treffen im öffentlichen Raum sind mit maximal 10 Personen möglich
- 10er Regel gilt auch im Wald
Abgesagte Anlässe
- Neujahrsapèro vom 2. Januar 2021
Freitag, 11. Dezember 2020 / 1700Uhr
Dokument 201211_-_Veroffentlichung_54.pdf (pdf, 371.6 kB)
Datum der Neuigkeit 11. Dez. 2020